Der Reha-Prozess: Fristen und Zuständigkeiten klären, Bedarfe feststelllen, Teilhabe planen

19.06.2024 - 20.06.2024
Mainz

Zusammenfassung

So individuell die Reha-Bedarfe und Reha-Ziele jedes einzelnen Menschen sind, so individuell ist auch der Reha-Prozess auszugestalten. Dabei bestehen gesetzliche Vorgaben im reformierten SGB IX, die zwingend bei einem Reha-Verfahren zu beachten sind. Die Reha-Träger haben sie in der GE Reha-Prozess weiter konkretisiert. Doch wie sehen diese Vorgaben konkret aus und wie können sie umgesetzt werden? Welche praktischen Hilfestellungen gibt es, um Fristen und Zuständigkeiten zu klären, individuell Bedarfe festzustellen und Teilhabe zu planen und dabei den Überblick zu behalten? Für die Ausgestaltung der einzelnen Reha-Phasen sind zudem oft Abstimmungen zwischen den Reha-Trägern notwendig. „Praxis-Tools“ wie u. a. der Reha-Fristenrechner der Reha-Zuständigkeitsnavigator oder auch die Ansprechstellen für Reha und Teilhabe der BAR unterstützen bei der täglichen Arbeit.

Ziel des Seminars

In diesem Seminar lernen Sie die die elementaren Phasen des Reha-Prozesses kennen und in diesem Zusammenhang auch gesetzliche Regelungen, die für Ihre Arbeit wichtig sind. Konkrete Praxis-Tools, die Ihnen vorgestellt werden, erleichtern Ihnen die Umsetzung der Anforderungen des SGB IX. Die erworbenen Kenntnisse werden Sie zudem bei einem Fallbeispiel im Seminar anwenden. Außerdem erhalten Sie ausreichend Raum zum trägerübergreifenden Praxisaustausch.

Geplante Inhalte

  • Darstellung der relevantesten Reha-Phasen und deren gesetzlicher Verankerung
  • Bearbeitung von praxisorientierten Fallbeispielen, unterstützt durch Praxis-Werkzeuge wie Fristenrechner und andere Hilfestellungen
  • Trägerübergreifender Praxisaustausch

Zielgruppe

  • Fachkräfte der Reha- und Sozialleistungsträger
  • Beratungsfachkräfte der EUTB
  • Fachkräfte an weiteren Stellen innerhalb des Reha-Prozesses

Grundkenntnisse des SGB IX Teil 1 werden vorausgesetzt.

Termin und Veranstaltungsort

Beginn:
Ende:

INNdependence Mainz
Gleiwitzer Straße 4
55131 Mainz

Die BAR hat vom 19. - 20.06.2024 im INNdependence Mainz 5 Einzelzimmer Standard zum Preis von 98,00 €, 5 Doppelzimmer Standard zur Einzelnutzung zum Preis von 108,00 € und 15 Doppelzimmer Deluxe zur Einzelnutzung zum Preis von 113,00 € als Abrufkontingent eingerichtet, die bis zum 19.05.2024 unter dem Kontingentname "BAR06" abgerufen werden können. Alle Zimmerpreise sind inkl. Frühstück.

Teilnahmegebühr

290,00 €

Alle Preise mehrwertsteuerfrei gemäß § 4,22 UStG

Veranstalter

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.

Solmsstraße 18
60486 Frankfurt am Main

Tel.: (0 69) 60 50 18 - 0
Fax: (0 69) 60 50 18 - 29
E-Mail: fortbildung@bar-frankfurt.de
www: www.bar-frankfurt.de

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