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Korrektur von rechtswidrigen Bescheiden und Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II nach §§ 45,48,50 SGB X (WB260951)

Angebot-Nr.
00070573
Preis
410,00 € (MwSt. fällt nicht an)
Preisinfo
340 € für vhw-Mitglieder
Termin
01.07.2026,
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechts-widrig zu viel erbrachter Leistungen nach dem SGB II, hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine äußerst komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft und viele Formalien zu beachten haben und die Rechtsprechung der Sozialgerichte sehr umfangreich ist. Auch die Bagatellgrenze und die Haftungsbeschränkung volljährig gewordener Kinder nach § 1629a BGB spielt hier insbesondere nach den Ergänzungen durch das Bürgergeldgesetz eine erhebliche Rolle.

Weitere Informationen zum Angebot

In diesem Seminar sollen die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Korrektur von rechtswidrigen Bescheiden und Leistungen nach dem SGB X unter Berücksichtigung der bisherigen umfang-reichen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert werden.
Themenschwerpunkte:
• Rücknahme anfänglich rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte nach § 45 SGB X
• Aufhebung nachträglich rechtswidriger belastender und begünstigender Verwaltungsakte nach § 48 SGB X
• Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X
• Individualprinzip
• Bagatellgrenze nach § 40 SGB II
• Besonderheiten bei Kindern inkl. § 1629a BGB und § 40 Abs. 9 SGB II

Zielgruppe:

Mitarbeitende aus den Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger)

Angebotsmerkmale

Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung
Weitere Infos
Auf der Internetseite des Anbieters

Angebot-Nr. 00070573

Anbieter

vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.

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