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III.353 Leistungsminderungen im SGB II in Zeiten des Bürgergeldes – Alles neu oder doch nicht? –

Angebot-Nr.
00068193
Preis
170,00 € (Inkl. MwSt.)
Preisinfo
170,00 EURO inkl. Seminarverpflegung (Getränke, Frühstückssnack und Gebäck)
Termin
19.11.2024,
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Krefeld

Beschreibung des Angebotes

Das coronabedingte Sanktionsmoratorium – befristetes Aussetzen der bisherigen Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – hat mit Neugestaltung der §§ 31, 31a, 31b, aber auch des § 15 Abs. 5 und 6 SGB II zum 01.01.2023 ein Ende gefunden. Es gibt Vieles, das der Gesetzgeber nur modifiziert hat, z. B. die Umbenennung der Sanktionen in Leistungsminderungen oder das dreigestufte Minderungssystem, aber auch völlig neue Minderungstatbestände über § 15 Abs. 5 und 6 SGB II im Zusammenhang mit dem zum 01.07.2023 zur Verfügung stehenden Eingliederungsinstrument des sog.

Weitere Informationen zum Angebot

Kooperationsplanes und vor allem ein geändertes Verfahren (sog. persönliche Anhörung). In dem Seminar werden den Teilnehmenden die Neuregelungen, aber auch Altbekanntes, das weiter gilt, im Einzelnen vorgestellt, damit diese rechtssicher Leistungsminderungen setzen können.

 

1. Gestuftes System der Leistungsminderungen

2. Höhe und Dauer der Leistungsminderungen

3. Minderungstatbestände, Altbekanntes und Neues

4. Wichtige Änderungen in der Rechtsfolgenbelehrung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung

5. Verfahrensrechtliche Besonderheiten, wie persönliche Anhörung

6. Beschränkung von Leistungsminderungen auf Regel- und Mehrbedarfe

7. Verkürzung der Leistungsminderungen bei Wohlverhalten

8. Härtefälle

9. Meldeversäumnisse – Einladungen mit und ohne Rechtsfolgenbelehrung

10. Verfahrensrechtliches zu den Meldeversäumnissen

11. Beschränkung der Häufigkeit des Eintritts von Meldeversäumnissen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung

 

Angebotsmerkmale

Form
Vortrag/Seminar
Dauer
8 Stunden
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Beschäftigte der Leistungsabteilung sowie der Arbeitsvermittlung und im Fallmanagement im Jobcenter sowie der Widerspruchs- und SGG-Stelle der Jobcenter

Angebot-Nr. 00068193

Anbieter

StudienInstitut NiederrheiN

Postanschrift
Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland
Telefon
02151 - 86 1370
Fax
02151 - 86 1375
Internet
http://www.studieninstitut-niederrhein.de

Ansprechpartner

Heike Weshalowski

Beratung

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http://www.studieninstitut-niederrhein.de

Julian Büns

Telefon
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Veranstaltungsort

StudienInstitut NiederrheiN

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