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Die elektronische Kommunikation im gerichtlichen Verfahren sowie im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren

Angebot-Nr.
00068747
Termin
11.11.2024,
09:00 - 12:00 Uhr
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

Seit dem 1. Januar 2022 sind Schriftsätze und Anlagen im gerichtlichen Verfahren als elektronisches Dokument zu übermitteln. Damit besteht eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs auch für Jobcenter und Sozialbehörden. Die Übersendung von Schriftsätzen per Post oder Fax ist nicht mehr zulässig. Auch im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren nimmt die elektronische Kommunikation zu, wobei die Regelungen nicht so umfassend sind, wie für das gerichtliche Verfahren.

Weitere Informationen zum Angebot

In dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Anforderungen und Voraussetzungen der elektronischen Kommunikation sowie die hierzu vorliegende aktuelle Rechtsprechung.

Angebotsmerkmale

Dauer
3 Stunden
Bildungs­ziel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr und können in den Verfahren im Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klage-/ Berufungsverfahren ihre Kenntnisse nutzen.
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsabteilungen, der Widerspruchstellen und Klagesachbearbeiter der Jobcenter und Sozialbehörden
Weitere Infos
Auf der Internetseite des Anbieters

Angebot-Nr. 00068747

Anbieter

uve regional GmbH

Postanschrift
Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin
Telefon
030 31582-502
Internet
https://uve-regional.de/

Ansprechpartner

Irina Dolbonosova

Telefon
03031582502