III.487-OS Freizügigkeitsrechte und Sozialleistungen für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen

Angebot-Nr.
00068198
Preis
160,00 € (Inkl. MwSt.)
Termin
22.05.2024,
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

Mit der Freizügigkeitsrichtlinie hat die Europäische Union das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern unionsrechtlich geregelt. Diese mit dem Freizügigkeitsgesetz ins deutsche Recht umgesetzten Vorschriften verdrängen das nationale Aufenthaltsrecht und betreffen gut 40% der in Deutschland lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Begünstigt sind ebenso Familienangehörige von Unionsbürgern, gleich welcher Staatsangehörigkeit, EWR-Staater und Schweizer.

Weitere Informationen zum Angebot

In der Rechtsanwendung stellen sich zahlreiche Fragen: Unter welchen Voraussetzungen ist der Aufenthalt rechtmäßig? Welche Bescheinigungen werden ausgestellt? Wie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt geregelt? Welche Familienangehörigen dürfen nachziehen? Wie geht das Aufenthaltsrecht verloren?

 

Auch für Sozialleistungsbehörden ist die Kenntnis der Freizügigkeitstatbestände essentiell, da der Gesetzgeber EU-Bürger von Sozialleistungen ausgeschlossen hat, wenn diese über kein materielles Freizügigkeitsrecht verfügen oder sich nur zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufhalten. Liegt kein oder ein mit Leistungsausschluss belegtes Aufenthaltsrecht vor, sollen nur kurzfristige Überbrückungsleistungen gewährt werden. Dies wirft zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragen auf.

 

 

Mit dem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die aufenthalts- und leistungsrechtlichen Regelungen.

 

 

Im ersten Teil werden die Freizügigkeitstatbestände und -voraussetzungen dargestellt:

1. Freizügigkeitsrechte für Nicht-Erwerbstätige

2. Freizügigkeitsrechte für Erwerbstätige

3. Verbleibeberechtigte ehemalige Erwerbstätige

4. Daueraufenthaltsberechtigte

5. Familienangehörige

 

Der zweite Teil widmet sich der Frage, welche leistungsrechtlichen Folgen sich aus dem jeweiligen Aufenthaltsstatus des Unionsbürgers ergeben. Hierzu werden die Leistungsausschlüsse der § 7 SGB II und § 23 SGB XII dargestellt und unter Einbeziehung der hierzu ergangenen Rechtsprechung beleuchtet.

 

Angebotsmerkmale

Dauer
8 Stunden
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Beschäftigte von Ausländerbehörden, Jobcentern und Sozialämtern
Technische Vorausset­zungen
Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.

Angebot-Nr. 00068198

Anbieter

StudienInstitut NiederrheiN

Postanschrift
Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland
Internet
Internet
Anbieter-Infos
Anbieter-Infos
Weitere Angebote 
124 weitere Angebote

Ansprechpartner

Heike Weshalowski

Beratung

Internet
Internet

Julian Büns

Telefon
02151/861395
Anbieter-Infos

Ähnliche Angebote

Themen

Recht / Leistungsrecht (Grundlagen SGB II und Sozialrecht)