III.361 Basics des Leistungsrechts SGB II light - Eine Reise durch das Leistungsrecht

Angebot-Nr.
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Ort
Krefeld

Beschreibung des Angebotes

In vielen Jobcentern erhalten die Sachbearbeitenden der Leistungsabteilungen fundierte Kenntnisse durch intensive Schulungen und Einarbeitungen. Neben der Leistungsabteilung findet jedoch auch für weitere Personenkreise innerhalb, aber auch außerhalb der Jobcenter, regelmäßiger Kontakt zu den Hilfesuchenden statt, wobei sich die Fragen in diesem komplexen Rechtsgebiet nicht ausschließlich auf die Leistungsabteilung kanalisieren lassen.

Weitere Informationen zum Angebot

Insbesondere dort, wo die Aufgaben der Leistungserbringung und die der Arbeitsvermittlung durch unterschiedliche Abteilungen wahrgenommen werden, können aufkommende Fragen des Leistungsrechts häufig nicht oder nur unzureichend beantwortet werden, da die eigene Kernkompetenz nun mal woanders liegt. Dennoch ist man bestrebt eine adäquate Antwort zu liefern und damit den Betroffenen weiterhelfen zu können. 

 

Zudem ist die Empfangszone das Aushängeschild eines Jobcenters, denn hier erfolgt der erste Kontakt mit den Antragstellenden. Die Tätigkeit im Empfangsbereich ist vielseitig und leistet wertvolle Unterstützung für die Leistungsabteilung, insbesondere durch die Beantwortung leichter Rechtsfragen, Hilfestellungen bei Anträgen, sowie Erklärungen zu Bescheiden und Anforderungsschreiben.

 

Daher sind Grundkenntnisse im Leistungsrecht des SGB II zwingend erforderlich, um individuell auf das Begehren der Antragstellenden einzugehen. Ziel der Veranstaltung ist es, mithilfe praktischer Beispiele einen Überblick über die Leistungen zum Lebensunterhalt zu erhalten, um auf die individuellen Belange und Bedürfnisse der Betroffenen eingehen zu können.

 

1. Orientierung im System der sozialen Sicherung

- Wo verortet sich das SGB II in unserem Sozialstaat?

2. Abgrenzung zu dem Leistungssystem des SGB XII    - Wichtig?

3. Wer ist leistungsberechtigt im SGB II?                

- Leistungsberechtigung

4. Wer ist es nicht?                                                  

- Leistungsausschlüsse

5. Welche Leistungen sind von der Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst?

- Regelbedarfe

- Mehrbedarfe

- Kosten der Unterkunft und Heizung

6. Einmalige bzw. besondere Bedarfe als Zuschuss bzw. Darlehen

7. Wie ist mit Einkommen umzugehen? Was ist überhaupt Einkommen?

- Begriff des Einkommens und Abgrenzung zum Vermögen

- Bereinigung des Einkommens anhand von Berechnungsbeispielen

8. Spielt Vermögen eine Rolle? Wenn ja, welche? Was zählt überhaupt zum Vermögen?

- Vermögensberücksichtigung

- Vermögensfreibeträge

9. Und wie berechnet sich die individuelle Leistung jetzt? Wir sollten Beispiele machen!

10. Zusicherung zum Umzug nach § 22 Abs. 4 und Abs. 5 SGB II

11. Antragspflicht nach § 37 SGB II - Auch wir kennen den Passierschein A38!

12. Überblick über die Leistungen der Bildung und Teilhabe

 

Angebotsmerkmale

Form
Vortrag/Seminar
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Beschäftigte der Eingangszonen der Jobcenter, Beratungsstellen, Fallvermittler, Sachbearbeitende aus anderen Sozialleistungsbereichen und Interessierte, die sich einen Überblick über das SGB II verschaffen möchten – nicht für Beschäftigte der Leistungsabteilung

Angebot-Nr. 00067456

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StudienInstitut NiederrheiN

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47798 Krefeld
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