III.337 Vorläufig bewilligen, endgültig festsetzen und gerichtsfest zurückfordern

Angebot-Nr.
00068177
Preis
170,00 € (Inkl. MwSt.)
Preisinfo
170,00 EURO inkl. Seminarverpflegung (Getränke, Frühstückssnack und Gebäck)
Termin
28.05.2024,
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Krefeld

Beschreibung des Angebotes

Der Gesetzgeber hat mit Einführung des § 41a SGB II die vorläufige Entscheidung über Leistungen des SGB II auf ein neu- und einzigartiges Fundament gestellt. Noch wird die Pflicht und zugleich Chance, vorläufig zu entscheiden, häufig übersehen oder aus einem Unsicherheitsgefühl nicht genutzt. Der Wille des Gesetzgebers war es jedenfalls, eine praktikable Lösung für die Verwaltung herzustellen und Rechtsunsicherheiten auszuräumen. Ob ihm das stets gelungen ist?
Das erfahren Sie in diesem Seminar.

Weitere Informationen zum Angebot

Anhand praktischer Beispiele und Übungen lernen Sie die Vorteile des vorläufigen Bewilligungsbescheides kennen, können rechtssicher mit ihm umgehen, erfahren, wie Sie die Leistungen endgültig festsetzen und erleichtern sich das Verfahren bei der Rückforderung überzahlter Leistungen.

 

1. Grundsätze der Verwaltungsentscheidungen

2. Vorläufige Entscheidungsformen

- Abgrenzung Vorschuss, Vorwegzahlung, vorläufige Bewilligung und vorläufige Bewilligung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

3. Die Voraussetzungen des § 41a SGB II

4. Der Umfang der vorläufigen Regelung

5. Änderungen im Bewilligungszeitraum

6. Die endgültige Festsetzung

7. Die Rückforderungsentscheidung

8. Verfahren und Fristen

9. Rechtsschutz

Angebotsmerkmale

Form
Vortrag/Seminar
Dauer
8 Stunden
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Beschäftigte und Führungskräfte der Widerspruchsstellen der Jobcenter (Leistungsgewährung)

Angebot-Nr. 00068177

Anbieter

StudienInstitut NiederrheiN

Postanschrift
Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland
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Ansprechpartner

Heike Weshalowski

Beratung

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