Die geänderte Rechtsprechung des BGH und ihre Auswirkungen auf die Berechnung von Ehegattenunterhalt bei Kinderbetreuung

Angebot-Nr.
00068921
Termin
25.06.2024,
08:30 - 10:00 Uhr
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

Im Mai 2022 ist der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Haftung bei Mehrbedarfen abgewichen. Diese geänderte Rechtsprechung des BGH hat gravierende Auswirkungen auf die Unterhaltsberechnung, hat aber in Literatur und Praxis bisher leider kaum Beachtung gefunden. Vor dem Hintergrund der Abkehr von der bisherigen BGH-Rechtsprechung ist der Ehegattenunterhalt bei Kinderbetreuung grundsätzlich anders zu berechnen. Auch für die Mehr- und Sonderbedarfe gelten jetzt neue Handhabungen hinsichtlich der Quotenberechnung.

Angebotsmerkmale

Bildungs­ziel
Den Teilnehmer*Innen wird ein Überblick über die geänderte Rechtsprechung und ihre Auswirkungen gegeben.
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Durch das Seminar soll Mitarbeiter*Innen der Unterhalts- sowie der Leistungs- und Widerspruchsabteilungen von Jobcentern sowie Mitarbeiter*innen des Jugendamtes – insbesondere der Vormundschaften und Beistandschaften – und der Unterhaltsvorschusskassen über die geänderte Rechtsprechung und die sich daraus ergebende Notwendigkeit der geänderten Berechnung von Ehegattenunterhalt bei Kindesbetreuung bzw. von Mehr- und Sonderbedarfen bzw. das Erfordernis der Neuberechnung bestehender Fälle informiert werden.
Weitere Infos
Auf der Internetseite des Anbieters

Angebot-Nr. 00068921

Anbieter

uve regional GmbH

Postanschrift
Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin
Internet
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Ansprechpartner

Irina Dolbonosova

Telefon
03031582502

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Recht / Leistungsrecht (Unterhaltsrecht, Sonstige)

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