Auszubildende im SGB II

Angebot-Nr.
00069012
Termin
19.09.2024
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

An der Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zu entscheiden, ob bei Bezug von Ausbildungsförderung bzw. während des Absolvierens einer Ausbildung ggf. ergänzende Ansprüche auf Arbeitslosengeld II bestehen. Dabei ist die Ausbildungsförderung vorrangige Leistung und als solche von den Auszubildenden in Anspruch zu nehmen. Zudem sind entstehende Erstattungsansprüche zwischen den Behörden zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Angebot

Neben den Vorschriften über die Schnittstelle zwischen SGB II und Ausbildungsförderung wird ein Überblick über Leistungen und Verfahren nicht nur beim BAföG und bei der BAB, sondern zudem auch über das AFBG („Meister-BAföG“) gegeben. Außerdem werden die nach dem SGB II für Auszubildende möglichen Leistungen (Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach § 27 SGB II) vorgestellt.

Aktuell wird auch auf mögliche Leistungen an Studierende wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingegangen.

Themenschwerpunkte:

  • Schnittstelle SGB II/Ausbildungsförderung nach § 7 Absatz 5 und 6 SGB II
  • Förderungsfähige Ausbildungen
  • Ausbildungsförderung nach dem BAföG
  • Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III
  • Leistungen nach dem AFBG („Meister-BAföG“)
  • Leistungen nach § 27 SGB II, insbesondere Mehrbedarfe unter Berücksichtigung von Einkommen,
  • Besprechung von Beispielsfällen

Angebotsmerkmale

Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Weitere Infos
Auf der Internetseite des Anbieters

Angebot-Nr. 00069012

Anbieter

bag arbeit e.V.

Postanschrift
Brunnenstr 181
10119 Berlin
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Ansprechpartner

Alina Simon

Telefon
030/2830580
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