240514_SGB II Vertiefung zu den vorrangigen Leistungen Kinderzuschlag und Wohngeld (373024)

Angebot-Nr.
00068569
Preis
281,50 € (MwSt. fällt nicht an)
Termin
14.05.2024 - 15.05.2024
Startzeit: 08:30 Uhr
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

Dieses Training befähigt Sie, die Änderungen der rechtlichen Grundlagen bei Kinderzuschlag und
Wohngeld richtig in der Praxis umzusetzen. Sie wissen, welche Freibeträge bei der
Einkommensberechnung im Kinderzuschlag berücksichtigt werden und können erkennen, in
welchen Fällen eine Antragstellung von vorrangigen Leistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
führt. Des Weiteren erhalten Sie die Chance, die Prozessabläufe für vorrangige Leistungen in Ihrer
Organisation zu reflektieren. Durch das eigenständige Lösen praxisorientierter Sachverhalte
und die Anwendung von vorhandenen IT-Berechnungshilfen erlangen Sie Sicherheit, um Ihr Wissen auf Ihren Arbeitsalltag zu übertragen.

Weitere Informationen zum Angebot

Inhalte:

Rangverhältnis SGB II zu:

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Lösung von praxisorientierten Sachverhalten mit
    Hilfe von IT-Berechnungshilfen
  • Prozessabläufe auf dem Prüfstand

Angebotsmerkmale

Dauer
12 Stunden
Bildungs­ziel
Die Teilnehmenden…
… erwerben Kenntnisse über die Anspruchsvoraussetzungen für die beiden Leistungsarten,
… können das Erlernte im Alltag auch auf praxisnahe Fallgestaltungen anwenden und
… können die fallbezogene Berechnung mit Hilfe der dazugehörigen IT-Berechnungshilfen anwenden und
kennen die Schritte für die korrekte Übertragung ins Fachverfahren (ALLEGRO).
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
• Sachbearbeiter*innen Leistungsgewährung im Bereich SGB II
• Fachassistent*innen Leistungsgewährung im Bereich SGB II
Zugangs­vorausset­zungen
Es ist notwendig, über Grundlagenwissen zu vorrangigen Leistungen zu verfügen. Dieses kann
durch das Aufbaumodul des Einarbeitungsprogramms Leistung SGBII und/oder durch Praxiserfahrungen mit
vorrangigen Leistungen (mind. 1 Jahr) erworben worden sein.
Technische Vorausset­zungen
Für das geplante Schulungsformat sind die Skype-Berechtigung „Live-Meeting-Teilnehmer“ sowie eine geeignete Lernumgebung zwingend erforderlich. Ein Skype-Headset ist von Vorteil, auf eine Skype-Kamera kann verzichtet werden.
Dokumente
231115_mi_kiz_wog.pdf

Angebot-Nr. 00068569

Anbieter

Bundesagentur für Arbeit - SGB II-Kompetenzzentren Northeim und Weimar

Postanschrift
.
Schuhwall 24/25 37154 Northeim; Windmühlenstr. 19/21 99425 Weimar
Internet
Internet
Anbieter-Infos
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Ansprechpartner

Sonja Delfs

Telefon
05551-91025032

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