Materielle und verfahrensrechtliche Fragen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung HE123018 17.04.12
Kurzbeschreibung
Veranstaltungsort
Neue Stadthalle Langen Termin17.04.2012 |
Preis in Euro295.00 € (inkl. 19% MwSt.) |
Anbietervhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ThemenfeldLeistungs- und Integrationsrecht |
Kurzbeschreibung des Angebotes
Im Seminar werden die zum 1. Januar bzw. 1. April 2011 in Kraft getretenen
Neuerungen zu den KdU sowie zur dezentralen Warmwassererzeugung
erläutert.
Ausführliche Beschreibung des Angebotes
Auch nach der Neuermittlung der Regelbedarfe und vielen Änderungen im
Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bedarfe für
Unterkunft und Heizung einer der zentralen Bestandteile des Arbeitslosengeldes
II und eine der Hauptfehlerquellen und Streitpunkte.
Im Seminar werden deshalb die zum 1. Januar bzw. 1. April 2011 in Kraft getretenen
Neuerungen zu den KdU sowie zur dezentralen Warmwassererzeugung
erläutert.
Außerdem wird die in der Praxis wichtige Frage, wie die Absenkung unangemessener
Aufwendungen rechtssicher durchgesetzt werden kann, systematisch
erläutert.
Schließlich wird auf die aktuell wichtige Rechtsprechung zu den Unterkunftskosten
einschließlich der Bedarfe für Heizung eingegangen.
Sie haben die Möglichkeit Fragen vorab einzureichen. Damit eine gründliche
Beurteilung der Problemfälle möglich ist, empfehlen wir Ihnen, diese vorab
an ppaul@vhw.de zur Weiterleitung an die Referenten zu senden.
Angebotsmerkmale:
| Vertiefungsgrad: | Aufbau/-Ergänzung |
| Lernform: | Inhouse-Seminar |
| Zielgruppe: | Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Leistungs- und Widerspruchsabteilungen der Jobcenter, Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen sowie der Landkreise. |
| Dauer: | 1 Tage |

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Angebot finden Sie auf der Internetseite des Anbieters.
- Internet:
- http://www.vhw.de/seminare/seminardetail/seminar/HE123018-Materielle_und_verfahrensrechtliche_Fragen_der_Bedarfe_fuer_Unterkunft_und_Heizung/Internet
