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Nachzahlung, Aufhebung und Erstattung von Alg II nach dem SGB II und SGB X HE123008 26.03.12

Kurzbeschreibung

Veranstaltungsort

Stadthalle Hofheim
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus

Termin

26.03.2012

Preis in Euro

295.00 € (inkl. 19% MwSt.)

Anbieter

vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Informationen zum Anbieter

Themenfeld

Leistungs- und Integrationsrecht

Kurzbeschreibung des Angebotes

In diesem Seminar sollen insbesondere diese Themen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert werden.

Ausführliche Beschreibung des Angebotes

Seit langer Zeit haben sich die Probleme bei der Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechtswidrig zu viel oder zu wenig erbrachter Leistungen deutlich erhöht.
Ursächlich ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen haben und die Rechtsprechung der Sozialgerichte hohe Anforderungen an eine rechtmäßige Rückabwicklung stellen.
Zum 01.04.11 wurden die Vorschriften zur Aufrechnung in großem Umfang geändert und ein Ersatzanspruch des Verursachers rechtswidriger Leistungen an Dritte im SGB II aufgenommen.
In diesem Seminar sollen insbesondere diese Themen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert werden.
Das Seminar ist so konzipiert, dass Sie auch eigene Problemfälle zur Diskussion stellen können. Wir empfehlen Ihnen, diese bis zum 12.3.2012 unter: fortbildung@vhw.de einzureichen.

Angebotsmerkmale:

Vertiefungsgrad: Aufbau/-Ergänzung
Lernform: Inhouse-Seminar
Zielgruppe: Leitende Mitarbeiter(innen) und Sachbearbeiter(innen) aus den Leistungsbereichen der Jobcentern (gemeinsamen Einrichtungen und optierenden Leistungsträgern)
Dauer: 1 Tage
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Angebot finden Sie auf der Internetseite des Anbieters.

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